Heuballen auf Feld

Grundversorgung Gas

Die Grundversorgung beruht auf dem Energiewirtschaftsgesetz. Gemäß § 36 dieses Gesetzes werden alle Haushaltskunden, die keinen Sondervertrag abgeschlossen haben, im Rahmen der Grundversorgung zu unten stehenden Preisen beliefert.

Als Grundversorger gilt dabei das jeweilige Energieversorgungsunternehmen, das die meisten Haushalte im Netzgebiet beliefert. Der Grundversorger ist gesetzlich dazu verpflichtet, alle Haushaltskunden zu den veröffentlichten Preisen und Bedingungen zu versorgen.

Münsingen Garant (Grundversorgung) 

Alle Haushaltskunden im Grundversorgungsgebiet der Stadtwerke Münsingen, die kein Sonderprodukt gewählt haben, werden im Tarif Münsingen Garant gut versorgt.

Grundversorgung für Haushalte mit einem Verbrauch von bis zu 500.000 kWh/Jahr
keine Erstvertragslaufzeit
Nur zwei Wochen Kündigungsfrist
Bestabrechnung: wir stufen sie automatisch in die für Sie günstigste Preisgruppe innerhalb des Grundversorgungstarifs ein

Allgemeine Preise für die Grundversorgung mit Erdgas

gültig ab 1. Januar 2024 - inkl. 19 % MwSt. ab 01.04.2024

Tarif-Stufe Jahresverbrauch  Arbeitspreis  Grundpreis 
  von
kWh
bis
kWh
netto
Ct/kWh 
brutto*
Ct/kWh 
netto
EUR/Jahr
brutto*
EUR/Jahr
  
Stufe 1 1 kWh 5.000 kWh 11,21 13,34 59,00 70,21
Stufe 2 5.001 kWh 50.000 kWh 10,87 12,94 95,00 113,05
Stufe 3 über 50.000 kWh 10,32 12,28 370,00 440,30

 

* In den auf zwei Nachkommstellen gerundeten Bruttopreisen ist der ab 01.04.2024 gültige Umsatzsteuersatz von 19 Prozent berücksichtigt. In den oben genannten Nettoarbeitspreisen ist die Erdgassteuer (0,55 Ct/kWh), die Konzessionsabgabe (Wegenutzungsentgelt an die Gemeinde 0,22 Ct/kWh), Kosten aus dem Kauf von CO2-Emissionszertifikaten (0,8163 Cent/kWh), die Gasspeicherumlage (0,186 Cent/kWh) und die Bilanzierungsumlage (0,00 Cent/kWh) enthalten.

Obige Preise sind, ebenso wie die Verordnung über allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Gas aus dem Niederdrucknetz (Gasgrundversorgungsverordnung - GasGVV) und die Ergänzende Bestimmungen zur GasGVV Bestandteil des Versorgungsvertrages.

Im Falle der Ersatzversorgung werden Erdgasanlagen zu den Konditionen gemäß gesondertem Preisblatt versorgt.

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Gasgrundversorgungsverordnung (GasGVV)

Der Text der GasGVV ist in unseren Geschäftsräumen erhältlich oder kann auch hier abgerufen werden.