Grundversorgung Gas
Die Grundversorgung beruht auf dem Energiewirtschaftsgesetz. Gemäß § 36 dieses Gesetzes werden alle Haushaltskunden, die keinen Sondervertrag abgeschlossen haben, im Rahmen der Grundversorgung zu unten stehenden Preisen beliefert.
Als Grundversorger gilt dabei das jeweilige Energieversorgungsunternehmen, das die meisten Haushalte im Netzgebiet beliefert. Der Grundversorger ist gesetzlich dazu verpflichtet, alle Haushaltskunden zu den veröffentlichten Preisen und Bedingungen zu versorgen.
Münsingen Garant (Grundversorgung)
Alle Haushaltskunden im Grundversorgungsgebiet der Stadtwerke Münsingen, die kein Sonderprodukt gewählt haben, werden im Tarif Münsingen Garant gut versorgt.
Grundversorgung für Haushalte mit einem Verbrauch von bis zu 500.000 kWh/Jahr
keine Erstvertragslaufzeit
Nur zwei Wochen Kündigungsfrist
Bestabrechnung: wir stufen sie automatisch in die für Sie günstigste Preisgruppe innerhalb des Grundversorgungstarifs ein
Allgemeine Preise für die Grundversorgung mit Erdgas
gültig ab 1. Januar 2024 - inkl. 19 % MwSt. ab 01.04.2024
Tarif-Stufe | Jahresverbrauch | Arbeitspreis | Grundpreis | |||
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von kWh |
bis kWh |
netto Ct/kWh |
brutto* Ct/kWh |
netto EUR/Jahr |
brutto* EUR/Jahr |
|
Stufe 1 | 1 kWh | 5.000 kWh | 11,21 | 13,34 | 59,00 | 70,21 |
Stufe 2 | 5.001 kWh | 50.000 kWh | 10,87 | 12,94 | 95,00 | 113,05 |
Stufe 3 | über 50.000 kWh | 10,32 | 12,28 | 370,00 | 440,30 |
* In den auf zwei Nachkommstellen gerundeten Bruttopreisen ist der ab 01.04.2024 gültige Umsatzsteuersatz von 19 Prozent berücksichtigt. In den oben genannten Nettoarbeitspreisen ist die Erdgassteuer (0,55 Ct/kWh), die Konzessionsabgabe (Wegenutzungsentgelt an die Gemeinde 0,22 Ct/kWh), Kosten aus dem Kauf von CO2-Emissionszertifikaten (0,8163 Cent/kWh), die Gasspeicherumlage (0,186 Cent/kWh) und die Bilanzierungsumlage (0,00 Cent/kWh) enthalten.
Obige Preise sind, ebenso wie die Verordnung über allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Gas aus dem Niederdrucknetz (Gasgrundversorgungsverordnung - GasGVV) und die Ergänzende Bestimmungen zur GasGVV Bestandteil des Versorgungsvertrages.
Im Falle der Ersatzversorgung werden Erdgasanlagen zu den Konditionen gemäß gesondertem Preisblatt versorgt.
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Downloads
- Preisblatt gültig ab 1. Januar 2024 - inkl. 19 % MwSt. ab 01.04.2024
- Preisblatt Ersatzversorung gültig ab 01.01.2024 - inkl. 19 % MwSt. ab 01.04.2024
- Allgemeine Geschäftsbedingungen der Stadtwerke Münsingen GmbH
- Ergänzende Bestimmungen zur Gasgrundversorgungsverordnung (GasGVV)
- Preisblatt zu den Ergänzenden Bestimmungen zur GasGVV
- SEPA Lastschriftmandat
Gasgrundversorgungsverordnung (GasGVV)
Der Text der GasGVV ist in unseren Geschäftsräumen erhältlich oder kann auch hier abgerufen werden.